Durch die Gründung der gewerkschaftlichen Fachgruppe Psychologie-Psychotherapie hatten wir einen maßgeblichen Einfluß  an den späteren Psychologie-und Psychotherapiegesetzen. Ein guter Teil der Funktionäre dieser Fachgruppe kam aus dem Anton Proksch Institut in Kalksburg,  bzw. den Kriminalsoziologen.

So konnten wir auch Kollegen Dr. Wolfgang Beiglböck als Mitglied in den Psychologenbeirat im Gesundheitsministerium nominieren!

 

Was ist der Unterschied zwischen Psychologen, Psychiatern und Psychotherapeuten?

 

PsychologIn: Hat an einer Universität Psychologie studiert. Das abgeschlossene Studium berechtigt diese Person, Menschen nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen psychologisch zu beraten. Weiters haben diese Personen eine Berechtigung, psychologische Tests anzuwenden (z.B. Intelligenz- oder Persönlichkeitstests). Nach einer entsprechenden Zusatzausbildung kann die Person den staatlich anerkannten Titel "Klinischer- und Gesundheitspsychologe" annehmen. Genaueres finden sie auf der Helpline des "Bundesverbands Österreichischer Psychologen" (BÖP).

 

Psychiater: Hat an einer Universität Medizin studiert und in der Folge eine Facharztausbildung zum Psychiater/Neurologen absolviert. Psychiater behandeln Menschen mit schweren und schwersten psychischen Problemen und haben die Berechtigung, ihren Patienten Medikamente zu verschreiben.

 

PsychotherapeutIn:

Die Voraussetzungen einer Ausbildung zum Psychotherapeuten sind:
1. vollendetes 18. Lebensjahr
2. Eigenberechtigung
3. einer der drei Zugangswege:
a) Reifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung/Berufsreifeprüfung
b) Ausbildung im Krankenpflegefachdienst/medizinisch-technischer Dienst
c) auf Grund besonderer Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates

Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen, der erste ist eher Fächer übergreifend angelegt, der zweite Teil wird in einem staatlich anerkannten Verein zur Psychotherapie Ausbildung absolviert (je nach Therapierichtung, die von der Person eingeschlagen worden ist). Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung wird die Person in die Liste der staatlich anerkannten PsychotherapeutInnen aufgenommen. Was ein Psychotherapeut tut, ist im Psychotherapeutengesetz geregelt, einfach ausgedrückt, hilft er/sie sowohl bei leichten, als auch bei sehr schwerwiegenden psychischen Problemen und ist oft eine sinnvolle Ergänzung zu einer medikamentösen Therapie, die von Psychiatern appliziert wird. Aber auch Personen, die keine erkennbaren psychischen Auffälligkeiten haben, können von der intensiven Selbsterfahrung einer Psychotherapie profitieren.