Nicht unerwähnt möchte ich meine internationale Tätigkeit für Grundsatzfragen im Außendienst lassen. Hier gelang es mit dem jeweiligen Finanzminister, beginnend mit BM Dr. Androsch, ein eigenes Spesenpauschale abzuschließen, welches immerhin rund 25% der Einkünfte für die sogenannten „Platzvertreter“ und 35% für die sogenannten „Reisenden“  steuerfrei stellte. Die jährlichen Tagungen in Brüssel zeigten damals, dass  die allermeisten EU-Länder (damals noch EG) versuchten, sich  an unseren Ergebnissen  zu orientieren. Für viele Mitgliedsländer gab es weder steuerfreie Spesenpauschalen, noch angestelltengesetzliche Bestimmungen oder einen Kollektivvertrag, welcher auf die Probleme des Außendienstes Bedacht nahm.