Durch meine Tätigkeit konnte ich bei verschiedenen Verbesserungen in einschlägigen Gesetzen mitwirken und mit Unterstützung der Arbeiterkammer Gesetzesänderungen erreichen. Insbesondere gilt dies für die Erweiterung des Geltungsbereiches des Angestelltengesetzes z.B. für Ang. in Vereinen, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruherecht sowie das Fahrschulgesetz. Aber auch noch die ersten Versuche zur Schaffung eines neuen Vereinsrechts fallen in diese Zeit. Weiters war ich  über zwei Jahrzehnte Laienrichter beim Arbeitsgericht und dann zwei Perioden Senatsmitglied beim Obersten Gerichtshof. Es war mir möglich, in diesem besonderen Gremium  durch entsprechendes Fachwissen, Urteile zu beeinflussen. Zwei davon möchte ich herausheben: Beim ersten ging es um die, durch die Dienstgeber forcierten, jährlichen Provisionsschmälerungsversuche. Hier hatten wir entschieden, dass das "jährliche Höherhängen des Brotkorbes sittenwidrig ist". Das zweite Urteil war in der blau-schwarzen Regierungszeit, wo der Senat  eine rückwirkend beschlossene Pensionsverschlechterung aufgehoben hat!

Stiegenhalle OGH
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