Zudem war ich mehrere Jahrzehnte für den Bereich der Angestellten in den Kraftfahrschulen (österreichweit ca. 300, davon knapp ein Drittel in Wien) verantwortlich. Es gelang uns, den erst seit 1971 erstmalig bestehenden Kollektivvertrag, geschaffen von meinem Vorgänger Kollegen Robert Freitag, jährlichen Verbesserungen und zwar nicht nur im gehaltsrechtlichen Teil, zu unterziehen. Erwähnenswert scheint mir auch die Tatsache, dass wir es waren, die die Fahr-Schul-Lehrerausbildung vorantrieben, indem sie durch  Verordnung eine gesetzliche Grundlage bekam. Wir sicherten uns hier bei der Ausbildung das Recht, unter dem Titel Berufsrecht, den Kollektivvertrag sowohl am BFI, als auch am WIFI vorzutragen und einer, von uns abgenommenen Zwischenprüfung, gewerkschaftliche Kompetenz zu sichern. Die 10 Minuten Unterrichtsfreiheit mussten wir uns durch Streikandrohung im Juni 1988 erkämpfen. Durch diese unsere Tätigkeit in den Fahrschulen war ich auch Fahrschullehrervertreter im Kraftfahrbeirat des Verkehrsministeriums.       Ebenso betreute ich  die Ang. des ARBÖ+ÖAMTC

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